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Herzen Deutschlands

Reisetipps: Was tun bei Reiseverzögerungen auf dem Weg zu Ihrem Urlaubsziel?



Flugverspätungen sind zweifellos ein unangenehmes und oft auch sehr frustrierendes Erlebnis für alle Beteiligten. Der Ärger, der mit einer solchen Situation einhergeht, kann vielfältige Auswirkungen auf die gesamte Reiseerfahrung haben. Die Gründe für solche Flugverspätungen können vielfältig sein. Sehr schlechtes Wetter oder aber auch technische Probleme, sowie operative Engpässe bei den Fluggesellschaften führen dazu, dass die Reisenden ihren Flug nur sehr verspätet oder manchmal sogar gar nicht, wie geplant, antreten können. Nichtsdestotrotz, egal was letztendlich die Ursache für eine solche Reiseverzögerung ist, die Auswirkungen für die Passagiere können erheblich sein.

Flugzeug am Gate

Jeder Flughafen kann betroffen sein

Man kann nie sagen, an welchem Flughafen man mit den meisten Verspätungen rechnen muss. Der Flughafen Erfurt-Weimar, welcher auch einfach als Flughafen Erfurt bezeichnet wird, ist ein internationaler Verkehrsflughafen in Thüringen. Er befindet sich etwa 5 km westlich von Erfurt und ist nach der nahgelegenen Stadt Weimar benannt. Dieser Flughafen hat eine sehr gute Anbindung an das regionale Verkehrsnetz. Da er sehr nah an der Autobahn A71 gelegen ist, ist er für Reisende sehr beliebt, da so eine schnelle und unkomplizierte Anreise mit dem Auto möglich ist. Dennoch können auch an solch hochfrequentierten Flughäfen Verspätungen oder Ausfälle auftreten.

Beispiel Abflughalle

Die Höhe einer Flugverspätung Entschädigung ist genaustens definiert und gemäß Verordnung (EG) Nr. 261-2004 der Europäischen Union festgehalten. Dies besagt, dass Fluggäste ganz klare Rechte bei unvorhergeseheen Flugausfällen haben. Diese Verordnung legt die Bedingungen für Entschädigungen von der zurückgelegten Flugstrecke und der Verspätungsdauer fest. Passagiere haben aber auch das Recht auf Information, Betreuung und Erstattung des Flugpreises. Die eigenen Rechte bei den Fluggesellschaften durchzusetzen ist nicht immer so einfach. Zum Glück helfen hier bestimmte Online-Portale dabei, sich nicht einfach abspeisen zu lassen. Denn Fluggesellschaften wissen, dass die Passagiere oft unwissend sind und gar nicht wissen, dass ihnen eine entsprechende Entschädigung zusteht.

Es können hier zwei Arten von Hilfe der Portale gewählt werden:

  • Ein Inkasso-Dienst: hier dauert die Bearbeitung des Vorganges ungefähr 4-10 Wochen, es fallen dann ungefähr 35% Servicegebühren für die Durchführung der Leistungen an. Diese wird von der Entschädigungssumme der Fluggesellschaft am Ende abgezogen.
  • Direktverkauf: Diese Variante kann nur in ausgewählten Fällen genutzt werden. Hier bekommt man als Fluggast bereits innerhalb von 24 Stunden seine entsprechende Entschädigungssumme auf das Konto überwiesen, dies geschieht, indem man seine Rechte verkauft.

Flugverspätungen müssen zeitnah mitgeteilt werden

Ein Fluggast hat das Recht, umgehend über die Flugverspätungen oder -ausfälle informiert zu werden. Dieser Informationsfluss muss die Gründe für den Ausfall, die verfügbaren Optionen und die Kontaktdaten für eventuelle Rückfrage enthalten. Fluggesellschaften müssen darüber hinaus auch eine angemessene Unterstützungsleistung anbieten. Hierzu zählen unter anderen Verpflegungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke. Sollte es nicht möglich sein, den ausgefallenen Flug am selben Tag zu ersetzen, dass muss von der Fluggesellschaft sogar eine Hotelunterbringung und der Transport zum Hotel gezahlt werden.

Wie sieht die Erstattung aus?

Fluggäste sollten genau wissen oder zumindest beraten werden, welchen Anspruch sie bei der Erstattung des Ticketpreises oder auch auf eine alternative Beförderung haben. Die Fluggesellschaften müssen diese Leistungen möglichst schnell und effizient bereitstellen. Eine finanzielle Entschädigung erhalten Passagiere ebenfalls, wenn die Fluggesellschaft die Umstände des Ausfalls nicht rechtzeitig erklären kann. Diese Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Flugs und beträgt in der Regel eine festgelegte Summe. Diese Summe liegt dabei zwischen 250 und 600 €:

  • Bei Flugstrecken über 3.500 km, dies bedeutet über die EU hinaus, stehen dem Fluggast 600 € zu
  • Bei Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km, über die EU hinaus und 1.500 km innerhalb der EU, stehen dem Fluggast 400 € zu
  • Bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km, innerhalb der EU, stehen dem Fluggast 250 € zu

Wichtig ist aber auch zu erwähnen, dass nicht alle Flugausfälle zu einer finanziellen Entschädigung führen können. Bei außergewöhnliche Umstände zum Beispiel, die, auch bei einer optimalen Planung, nicht hätten vermieden werden können, können die Fluggesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit sein. Zu solchen außergewöhnlichen Umständen können extrem schlechtes Wetter, politische Unruhen oder auch Sicherheitsrisiken zählen. Alles Fälle, bei denen das Leben, aller an Bord befindlichen Personen, gefährdet sein könnten. Aber trotzdem sind die Fluggesellschaften auch in solchen Fällen dazu verpflichtet, die Passagiere angemessen zu informieren und zu betreuen.

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