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Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Beschränkungen - So steht es um den Thüringer Arbeitsmarkt



Gastronomiejobs wurden von der Corona-Pandemie schwer getroffen.

Rund 70.000 Menschen waren im März 2021 laut den offiziellen Statistiken in Thüringen arbeitslos gemeldet. Die Quote liegt derzeit bei 6,3 Prozent. Vor etwa einem Jahr lag sie noch bei 5,4 Prozent. Damit liegt sie circa im Bundesdurchschnitt, der sich bei 6,2 Prozent befindet. Der starke Anstieg seit März 2020 ist der Corona-Krise geschuldet.

Doch nicht alle Personen werden in der aktuellen Arbeitslosenquote erfasst. Menschen, welche sich derzeit in Maßnahmen wie Umschulungen befinden, einem Ein-Euro-Job nachgehen oder anderweitig in Betreuung sind, fließen nicht in die Statistik mit rein, obwohl sie unter Umständen Leistungen wie Arbeitslosengeld II beziehen.

Am stärksten von der Pandemie betroffen sind Unternehmen, welche zumeist nicht systemrelevant sind. Das Hotelgewerbe, nicht mobile Gastronomie-Anbieter und Künstler aller Art sowie Einzel- Kleinunternehmer hat es besonders erwischt. Diese Branchen sind besonders bestraft, zum einen müssen sie sich den Corona-Regeln beugen, zum anderen können viele Menschen während der Pandemie weniger Geld ausgeben als noch vor der Krise. Aufgrund der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit oder Kurzarbeit sinkt in vielen Produktbereichen und im Dienstleistungssektor die Nachfrage.

Kurzarbeit



Agentur für Arbeit - Anlaufstelle für die Beantragung von Kurzarbeit

Kurzarbeit ist eine Maßnahme, welche als Prävention von Arbeitslosigkeit eingeführt wurde. Während der Kurzarbeit verringert sich die regelmäßige Arbeitszeit im jeweiligen Unternehmen aufgrund von Umsatzeinbußen, Stornierungen von Aufträgen, Produktbestellungen oder Dienstleistungen. Die Nachfrage sinkt, demzufolge auch der Umsatz. Arbeitnehmer können teilweise beispielsweise zu 50 % in Kurzarbeit gehen.

Während dieser Zeit gehen sie z. B. nur halb so viel arbeiten wie vorher und bekommen so auch nur halb soviel vom Gehalt. Die anderen 50 % vom Gehalt werden Anteilsweise vom Staat beziehungsweise der Bundesagentur getragen. Mitarbeiter können auch komplett zu 100 % von der Kurzarbeit betroffen sein. Die Arbeitszeit ist komplett auf null gesetzt, der Verdienstausfall wird wie bei der anderen Variante Anteilsweise vom Staat übernommen.

Nicht jeder Arbeitnehmer aus einem Betrieb muss von der Kurzarbeit betroffen sein. In der Regel sind Menschen im Ausführenden nicht administrativen Bereich öfters und stärker von Kurzarbeit betroffen als leitende Angestellte. Wer durch die Krise arbeitslos geworden ist oder durch eine Corona Erkrankung die frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, hat die Möglichkeit, Umschulungen oder Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. Unternehmen können in solchen Fällen unter Umständen eine Förderung beantragen.

Vor allem Gastronomie und Tourismusbetriebe sind sehr stark von Kurzarbeit betroffen und nutzen dieses Instrument, um die Corona Krise zu überstehen.

Umschulung und Weiterbildung in der Zeit der Kurzarbeit



Jobs im Handwerk stehen auch in Corona-Zeiten hoch im Kurs.

Umschulungen und Weiterbildungen helfen, als sich in den Bereichen weiterzuqualifizieren, in denen Arbeitnehmer eh schon tätig waren oder sich beruflich neu zu orientieren. Wenn ein Arbeitnehmer sonst immer konventionell gedreht hat, kann er sich im Bereich der CNC-Technik beziehungsweise fräsen, weiterbilden lassen. Somit ist er zukünftig auf dem Arbeitsmarkt flexibler. Ist ein Kraftfahrer gesundheitlich nicht mehr in der Lage als Fahrer zu arbeiten, könnte er eine Umschulung zum Speditionskaufmann machen und in der Branche bleiben, bei geringerer körperlicher Belastung. Eine Weiterbildung oder die jeweilige Umschulung wird meistens von der Arbeitsagentur oder Jobcenter gefördert. Das Alter des Umzuschulenden beziehungsweise ein Höchstalter gibt es hier nicht.

Städtevergleich in Thüringen – das sagt die Statistik



Dom und Severikirche in Erfurt

Stadt Erfurt
•    Einwohner: 213699
•    Arbeitslose nach SGB II: 4772
•    Arbeitslose nach SGB III: 3103
•    Arbeitslose gesamt: 7.875
•    Arbeitslosenquote nach SGB II: 4,2 %
•    Arbeitslosenquote nach SGB III: 2,7 %
•    Arbeitslosenquote gesamt: 6,9 %

Stadt Weimar
•    Einwohner: 65228
•    Arbeitslose nach SGB II: 1384
•    Arbeitslose nach SGB III: 853
•    Arbeitslose gesamt: 2237
•    Arbeitslosenquote nach SGB II: 4,3 %
•    Arbeitslosenquote nach SGB III: 2,6 %
•    Arbeitslosenquote gesamt: 6,9 %

Stadt Jena
•    Einwohner: 111.407
•    Arbeitslose nach SGB II: 5136
•    Arbeitslose nach SGB III: 3850
•    Arbeitslose gesamt: 8986
•    Arbeitslosenquote nach SGB II: 3,4 %
•    Arbeitslosenquote nach SGB III: 2,5 %
•    Arbeitslosenquote gesamt: 5,9 %

Anhand der vorangegangenen Gegenüberstellung der drei Thüringer Städte lässt sich für das gesamte Bundesland ein kleiner Trend ablesen. Unabhängig von den jeweiligen Einwohnerzahlen kann man beim Städtevergleich nun schlussfolgern, dass der Trend und die Arbeitslosenquote im SGB II sowie SGB III Bereich prozentual immer ähnlich hoch ist.

Der prozentuale Anteil ist im SGB III zudem immer niedriger als im SGB II-Bereich. Menschen, welche Leistungen nach dem SGB III bekommen, erhalten in der Regel Arbeitslosengeld I, die Arbeitsförderung steht hier im Mittelpunkt. Bei Personen, welche Leistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz 4) nach SGB II erhalten, steht die Grundsicherung und generelle Unterstützung in allen Lebenslagen im Vordergrund.

Daraufhin könnten Beobachter schließen, dass es mehr Menschen im SGB III Bereich gibt, welche sich derzeit in Maßnahmen oder Umschulungen befinden, als Kunden im SGB II Bezug. Von Ihnen verspricht man sich wahrscheinlich bessere Chancen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, als Kunden, welche Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Demzufolge lässt sich sagen, dass Förderungen und berufliche Maßnahmen primär bei Menschen angesetzt werden, welche wahrscheinlich bessere Chancen auf dem freien Arbeitsmarkt haben. Ob dies auf alle Bezieher in den jeweiligen Bereichen zutrifft, sei mal dahin gestellt.

Saisonales und Ausblick



Jobs in der Pflege sind ebenfalls krisensicher.

Die Arbeitslosenzahlen verändern sich unabhängig der Corona-Krise. Je nach Jahreszeit und Monat sinkt oder steigt die Arbeitslosenzahl. Von wärmeren Monaten profitieren der Baubereich und die Gastronomie, sofern es die Coronabestimmungen erlauben und Aufträge sowie Buchungen vorhanden sind.

Der Einzelhandel, Anbieter im Güterverkehr, das Bestattungswesen und der Pflegebereich sowie die Pharmazie sind Berufsgruppen, welche immer gebraucht werden. Sie sind traurige Gewinner der Pandemie, Arbeitnehmer in den Bereichen haben auch in Zukunft sichere Jobs. Im Pflegesektor fehlen sogar Fachkräfte, was den Arbeitsmarkt für Jobsuchende oder Wechselwillige besonders attraktiv macht. Kliniken leiden allerdings unter dem pandemiebedingten hohen Arbeitsanfall, der sich in Verbindung mit unbesetzten Stellen und krankheitsbedingten Ausfällen von Pflegepersonal als eine harte Bewährungsprobe erweist.

Auch die endenden Ausbildungen in Frühjahr und Herbst beeinflussen zumindest kurzfristig die Statistik, weil nicht alle Azubis in ihren Ausbildungsbetrieben verbleiben können.

Fazit: Dass die Arbeitslosenquote in Thüringen nicht vom Bundesdurchschnitt abweicht, ist auch dem Instrument der Kurzarbeit zuzuschreiben. Diese erhält nicht nur aktuell die Arbeitsplätze, sondern beinhaltet in der Regel auch einen Kündigungsschutz für eine gewisse Zeit nach der Kurzarbeit. Ausnahmen sind natürlich wirtschaftliche Gründe. Wenn ein Unternehmen schließen muss, dürfen auch Mitarbeiter gekündigt werden, die in Kurzarbeit waren. Dies könnte in kleinen gastronomischen Betrieben vermutlich auch einige Angestellte treffen. Trotzdem lässt die Entwicklung unter der Pandemie auch Hoffnung zu, dass Thüringens Arbeitsmarkt sich schnell wieder erholen wird. Arbeitnehmer die ihre Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit für Weiterbildungen nutzen, haben gute Chancen dann schnell neue Jobs zu finden.

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