Thüringen hat viele schöne Ecken zum Entdecken zu bieten: dazu zählen der Thüringer Wald oder die Rhön. Deswegen ist das Bundesland auch für Deutschlandurlauber ein attraktives Reiseziel. Wer seinen Reisegästen eine barrierefreie Übernachtungsmöglichkeit bieten möchte, hat auf bestimmte Punkte zu achten. Welche Parameter eine behindertengerechte Unterkunft abdecken sollte, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, kann eine Treppe ein unüberwindbares Hindernis darstellen. In so einem Fall ist dann ein Urlaub ohne fremde Hilfe nicht möglich. Personen mit Einschränkungen wohnen auch zu Hause in der Regel in barrierefreien Wohnungen. Der Alltag ist so im Idealfall gut zu meistern. Dort bietet dann gegebenenfalls ein Treppenlift Unterstützung, um Hürden wie die eigene Treppe gefahrlos zu überwinden. Treppenlift-Anbieter aus Thüringen installieren in Wohnungen und Urlaubsunterkünften auch nachträglich fachgerecht dieses technische Hilfsmittel. Aber nicht nur gehbehinderte Personen oder Rollstuhlfahrer sind auf eine barrierefreie Unterkunft angewiesen. Auch Menschen mit einer Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen erleichtert eine barrierefreie Umgebung den Alltag. Dabei werden auch Menschen berücksichtigt, die sehr klein sind (Kinder und kleinwüchsige Menschen). Deswegen ist barrierefreies Bauen auch in Urlaubsregionen wichtig. Damit alle Menschen die gleichen Voraussetzungen haben, um einen entspannten Urlaub zu erleben. So muss keiner auf eine Reise nach Thüringen verzichten.
Eine behindertengerechte Ferienunterkunft sollte im Idealfall barrierefrei oder sogar rollstuhlgerecht sein. Das bedeutet, dass für den Urlauber mit Einschränkungen alle Örtlichkeiten der Unterkunft selbstständig zu erreichen sind. Dadurch ist auch für behinderte Menschen unter Umständen eine Reise ohne fremde Hilfe möglich. In Deutschland unterliegen rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen und öffentliche Einrichtungen bestimmten Gesetzen und Normen. Geregelt ist dies unter anderem in den DIN-Normen 18040-1 und 18040-2. Der erste Teil bezieht sich dabei auf öffentliche Gebäude. Dazu zählen auch die Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten. Teil 2 richtet sich an den privaten Bereich, wie das beispielsweise bei Wohnungen der Fall ist. Dort unterscheidet der Gesetzgeber zwischen:
Damit eine Übernachtungsmöglichkeit barrierefrei ist, lässt sich ganz allgemein festhalten, dass gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Nach dem zweiten Teil der DIN-Norm gelten für barrierefreie Wohnungen unter anderem die folgenden Voraussetzungen:
Diese Liste ist nicht abschließend und lediglich eine erste Übersicht über die Mindestanforderungen. Detailliert fasst die DIN-Norm 18040-1 und 18040-2 alle relevanten Voraussetzungen zusammen. Dort erfahren angehende Immobilienbesitzer auch, worauf sie bei der Errichtung einer barrierefreien und rollstuhlgerechten (Ferien-)Unterkunft achten müssen. Nur wer alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann tatsächlich die Angabe machen, dass die angebotene Beherbergungsstätte barrierefrei ist.
Sie spielen mit dem Gedanken, eine Beherbergungsstätte barrierefreier zu gestalten? Dann kann die Unterstützung durch einen Treppenlift-Anbieter aus Thüringen hilfreich sein. Wenn Sie allerdings auf der Suche nach einer barrierefreien Urlaubsunterkunft sind, ist die Nutzung von Urlaubsplattformen möglich. Vor einer Reise sollten sich die Betroffenen ausführlich mit der Barrierefreiheit der Lokalität beschäftigen. So kommt es am Ende zu keinen bösen Überraschungen. Von barrierefreien Unterkünften profitiert nicht nur der Reisende selbst, sondern auch die entsprechende Urlaubsregion.