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Behindertengerecht, barrierefrei, rollstuhlgerecht: die Unterschiede



Behindertengerecht, rollstuhlgerecht, seniorengerecht und barrierefrei: Es gibt unzählige Begriffe, mit denen Pensionen und Hotels um Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität werben. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn eine exakte Definition gibt es nur für die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht”.

“Barrierefreiheit” in §4 BGG



Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Begriffe “Rollstuhlgerecht” und “behindertengerecht” durch DIN-Normen definiert



Was für Senioren mit eingeschränkter Beweglichkeit geeignet ist, stellt Rollstuhlfahrer häufig noch vor große Probleme. Schließlich braucht einen Rollstuhl deutlich mehr Platz als beispielsweise ein Rollator.

Dementsprechend müssen Abstände zwischen Möbeln und die Bedienhöhen von Elektrogeräten bei rollstuhlgerechten Wohnräumen exakt passen. Auch Bodenbeläge sollten so gewählt sein, dass sie gut mit dem Rollstuhl befahrbar sind und eine elektrostatische Aufladung ausgeschlossen werden kann.

Welche genauen Maße eingehalten werden müssen und was bei der Ausgestaltung barrierefreier und rollstuhlgerechter Unterkünfte sonst noch beachtet werden muss, legen die Normen DIN 18040-1 (barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden) und DIN 18040-2 (barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden) fest.

Badezimmer
Eine bodengleiche Dusche ist zwar seniorengerecht, jedoch noch lange nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. Hier ist auf Falt- oder Schiebetüren sowie ausreichend Grundfläche zum Manövrieren zu achten. Gleichzeitig muss das Spülbecken unterfahrbar sein.

Küche

Eine barrierefreie Küche verfügt über mindestens 1,20 m Platz vor allen Küchenmöbeln. Soll die Küche die Anforderungen an Begriff “rollstuhlgerecht” erfüllen, erhöht sich der Platzbedarf auf 1,50 m. Wie im Bad, müssen auch hier Nutzflächen wie die Arbeitsplatte unterfahrbar sein.

Türen und Wege
Um uneingeschränkt “rollstuhlgerecht” zu sein, werden bei Türen 90 cm Mindestbreite gefordert. Etwaige Klingeln müssen so angebracht sein, dass sie von Rollstuhlfahrern bedient werden können. Wege sollten eine Mindestbreite von 1,20 m haben.

Treppen
Klassiker wie der Sitzlift scheinen auf den ersten Blick für “Barrierefreiheit” zu sorgen. De facto ist dieser aber höchsten seniorengerecht. Damit Rollstuhlfahrer das Hindernis Treppe eigenständig bewältigen können, sollte der Treppenlift über eine befahrbare Plattform verfügen. Bei geringen Höhenunterschieden im Außenbereich reicht häufig eine Rollstuhlrampe aus.

Wieso sollte man in Barrierefreiheit investieren?



Die meisten Menschen haben den Wunsch, ihr Leben auch im Alter autonom zu gestalten. Wer zeitnah in barrierefreie Renovierungen des eigenen Wohnraums investiert, kann möglicherweise einen andernfalls notwendigen Umzug in eine neue Wohnung (oder im schlimmsten Fall das Pflegeheim) verhindern.

Wer also ohnehin eine Renovierung plant, sollte sich überlegen, direkt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dadurch können zum einen erneute Kosten vermieden werden, zum anderen werden barrierefreie Umbauten von verschiedenen Stellen subventioniert.

Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich beispielsweise die Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 Euro pro Person (16.000 pro Haushalt) an barrierefreien Renovierungen. Unabhängig vom Pflegegrad bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein zinsgünstiges Darlehen sowie einen direkten Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten - maximal 6.250 Euro an.

Großer Markt für barrierefreie Unterkünfte



Vermieter und Hoteliers können den Wert ihres Objektes durch Investitionen in Barrierefreiheit steigern. Wichtig: Wird aktiv mit dem Begriff “rollstuhlgerecht” bzw. “barrierefrei” geworben, müssen die Anforderungen gemäß DIN 18040-1 auch tatsächlich erfüllt sein.

--> Hier finden Sie barrierefreie Pensionen, Hotel und Ferienwohnungen in Thüringen

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