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Vermietung von Ferienimmobilien: Was ist steuerlich zu beachten?



Steuerkanzlei in Erfurt

Thüringen, mit seinen malerischen Landschaften und historischen Städten, zieht Jahr für Jahr zahlreiche Touristen an. Für Besitzer von Ferienhäusern und -wohnungen bietet sich hier eine lukrative Einnahmequelle durch die Vermietung. Doch neben den Chancen birgt die Vermietung auch steuerliche Herausforderungen. Ohne das nötige Wissen können rasch finanzielle Nachteile entstehen. Wir geben Ihnen daher einen Überblick über die steuerlichen Aspekte einer Ferien-Vermietung in Thüringen inklusive praktischer Tipps und erklären, wie Ihnen ein spezialisierter Steuerberater aus Erfurt hierbei unter die Arme greifen kann.

Die wichtigsten Steuer-Aspekte für die Ferien-Vermietung



Das Steuerrecht ist hinsichtlich Ferienhäusern und Ferienwohnungen relativ komplex. Hier erfahren Sie, was Sie dabei unbedingt berücksichtigen müssen:

 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wenn Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung vermieten, erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, wobei zwischen gewerblicher Vermietung, Teilnutzung und Selbstnutzung unterschieden wird:

●    Gewerbliche Vermietung:
Wenn Sie eine Ferienwohnung mit dem Ziel vermieten, Gewinne zu erzielen, müssen alle Mieteinnahmen versteuert werden. Im Gegenzug können Sie alle entstehenden Kosten steuerlich absetzen.

●    Hauptsächliche Selbstnutzung:
Nutzen Sie die Ferienwohnung vorwiegend selbst und vermieten sie nur gelegentlich (z.B. an Freunde), werden steuerliche Vorteile eingeschränkt. Einnahmen bis zu 520 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Überschreiten Sie diesen Betrag, muss allerdings der gesamte Betrag versteuert werden.

●    Kombinierte Nutzung:
Wenn Sie die Ferienwohnung sowohl selbst nutzen als auch vermieten, können Kosten anteilig für die Vermietungs- und Leerstandszeiten abgesetzt werden. Bei Selbstnutzung kann eine Zweitwohnungssteuer anfallen.

 2. Abschreibungen (AfA)

Wenn Sie in ein Gebäude investieren, bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, den Wertverlust, der durch Abnutzung über die Jahre entsteht, steuerlich geltend zu machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass lediglich das Gebäude und nicht das dazugehörige Grundstück für diese Abschreibungen berücksichtigt werden kann. Der übliche Zeitraum für die lineare Abschreibung eines Gebäudes beträgt 50 Jahre. Um ein praktisches Beispiel zu geben: Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes 150.000 Euro betragen, können Sie jedes Jahr 2% dieses Wertes, also 3.000 Euro, in Ihrer Steuererklärung als Abschreibung ansetzen. Dies mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

3. Betriebskosten

Neben der Abschreibung für Abnutzung bietet das Steuerrecht Vermietern auch die Möglichkeit, eine Vielzahl von Betriebskosten steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer, Kosten für Wasser- und Heizungsversorgung, Versicherungsprämien sowie Aufwendungen für Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Um von diesen steuerlichen Vorteilen profitieren zu können, ist es essenziell, sämtliche Rechnungen und Belege lückenlos und ordentlich zu archivieren. Diese können bei steuerlichen Prüfungen als Nachweis dienen und helfen dabei, die geltend gemachten Kosten zu belegen.

4. Umsatzsteuer

Je nachdem, wie oft und zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie vermieten, kann es sein, dass Sie Umsatzsteuer abführen müssen. Hier gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %. Dabei ist allerdings stets die Kleinunternehmerregelung relevant: Liegt Ihr Brutto-Jahresumsatz unter 22.000 Euro, müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen, dürfen aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Überschreiten Sie diesen Betrag, sollten Sie sich dringend mit einem Steuerberater besprechen.

Beispiel Ferienwohnung

5. Teilweise Vermietung, teilweise Eigennutzung

Das Vermieten der eigenen Wohnung oder eines Wohnungsteils erfolgt oft in Form eines temporären Wohnungstauschs für Urlaubszwecke oder einer befristeten Untervermietung. In der Regel ist diese Wohnung dann möbliert. Es kann sich dabei um eine Einliegerwohnung im eigenen Heim handeln oder um eine speziell für diesen Zweck gekaufte Eigentumswohnung.

Nutzen Sie Ihre Immobilie sowohl selbst als auch zur Vermietung, müssen die Zeiträume und Kosten exakt aufgeteilt werden. Hierbei sind konkrete Aufzeichnungen über die Nutzungszeiträume unerlässlich.

Tipp: Tourismusförderung in Thüringen nutzen!



Offizielle Website: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Freistaat Thüringen

Thüringen erkennt die Bedeutung des Tourismus als wirtschaftlichen Faktor und fördert daher aktiv die Vermietung von Ferienimmobilien, um sowohl Touristen als auch Einheimische zu unterstützen. Um diesen Sektor zu stärken, hat das Land Thüringen verschiedene Förderprogramme und finanzielle Zuschüsse ins Leben gerufen, von denen Vermieter profitieren können. Diese Angebote sind vielfältig und können je nach Bedarf und Situation des Vermieters variieren. Um einen detaillierten Überblick über die verfügbaren Förderungen und ihre Voraussetzungen zu erhalten, ist es ratsam, die offiziellen Websites der einzelnen Kommunen oder die Hauptseite des Landes Thüringen zu besuchen. Dort finden Interessierte umfassende Informationen und können so von den angebotenen Unterstützungen optimal profitieren.

Tipp: Steuerberater hinzuziehen!



Das deutsche Steuerrecht gilt allgemein als besonders kompliziert. Gerade im Bereich der Vermietung von Ferienimmobilien gibt es viele spezifische Regelungen und Feinheiten, die beachtet werden müssen. Selbst kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten bei der Erstellung der Steuererklärung können zu unerwarteten Nachzahlungen führen und sich schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit entwickeln. Aufgrund dieser Komplexität und der hohen finanziellen Risiken empfiehlt es sich dringend, die Dienste eines qualifizierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater ist stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzgebung und relevanter Gerichtsurteile. Zudem hat er durch seine Erfahrung und Expertise oft ein geschultes Auge für steuerliche Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten, die dem Laien möglicherweise entgehen. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen und gleichzeitig das Risiko teurer Fehler minimieren.

Fazit



Die Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in Thüringen kann eine hervorragende Einnahmequelle sein, birgt aber auch steuerliche Herausforderungen. Von Abschreibungen über Betriebskosten bis hin zur Umsatzsteuer gibt es viele Aspekte zu beachten. Um auf der sicheren Seite zu sein und alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, ist die Konsultation eines Steuerberaters oftmals unverzichtbar. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Vermietung Ihrer Immobilie in Thüringen bestmöglich zu gestalten, lohnt es sich, in eine professionelle Beratung zu investieren. So steht Ihrem Vermietungserfolg nichts mehr im Weg!

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